Strafverteidigung


„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ – so ein bekannter Merksatz. Vielleicht ist der Verteidiger daher der eloquente Steuermann, der das vom Sinken bedrohte Schiff durch stürmische Gezeiten dirigiert.

Doch erfolgreiche Strafverteidigung hängt nicht selten ab vom Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger. Insofern ein beidseitig offenes, vertrauensvolles und von Ehrlichkeit geprägtes Beratungsgespräch durchgeführt werden kann, wird die Mandantin oder der Mandant das konkrete Verfahren, die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörde, mögliche Beweismittel, Rechtsmittel, Chancen und Probleme offen, ungeschönt und detailreich dargelegt bekommen. Nur auf Basis dieser Erkenntnisgewinnung kann gemeinsam der richtige Weg beschritten werden in eine anstehende Hauptverhandlung oder ein laufendes Ermittlungsverfahren. Natürlich ist auch präventive Beratung im Falle unternehmerischer Entscheidungen oder im privaten Bereich gleichermaßen möglich und sachgerecht.


Mit verfahrensbedingten Interessensschwerpunkten im Bereich

  • Jugend- und Erwachsenenstrafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Sexualstrafrecht,
  • Insolvenz- und Steuerstrafrecht,
  • Strafvollstreckung

ist Herr Rechtsanwalt Czuday breit aufgestellt seit anwaltlicher Zulassung im Jahr 2000.


Auch der Strafvollzug spiegelt oft tiefe gesellschaftliche Probleme wider. Wenn Sie als Betroffene/r auf stets ordnungsgemäße Vorgehensweisen und menschlich gereiftes Handeln vertrauen, bezieht sich dies möglicherweise nur auf Lehrbuchwissen. Leider gibt es viel zu oft interne Repressalien in Haftanstalten, die jegliche Verhältnismäßigkeit entbehren und sofortiges Einschreiten des Strafverteidigers erfordern.

So wurde jüngst mit geschlossenem Vollzug gedroht und der Einleitung eines Disziplinarverfahrens wg. vermeintlicher Urlaubserschleichung, da der Inhaftierte es gewagt hatte, nach einem Gerichtstermin mit dem eigenen Verteidiger das Ergebnis der Hauptverhandlung zu erörtern und folglich die rechnerische Rückkehrzeit in die JVA um 25 Minuten überschritt. Wer hier auf anwaltliches Diktat zu üblichen Arbeitszeiten, Diktatrücklauf, Diktatkorrektur des Rechtsbeistands, erneuten Ausdruck, Fax-Auftrag oder Postlauf mit schwerfälligem Bürobetrieb angewiesen ist als Mandant, riskiert das Verfestigen möglicherweise unhaltbarer, erniedrigender und rechtsstaatlich bedenklicher Entwicklungen im konkreten Einzelfall. Machtmissbrauch und Mobbing ist schnell und sofort zu begegnen in allen Bereichen der Gesellschaft. Rechtsberatung ist daher nicht zuletzt sachgerechte Dienstleistung im eilbedürftigen Notfall.

 

Informationen zu den Kosten einer Strafverteidigung:

Grundsätzlich entstehen in forensischen Verfahren Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nur in sehr seltenen Fällen wird eine darüber hinausgehende Gebührenvereinbarung als notwendig erachtet. Regulär wird daher der gesetzliche Gebührenrahmen für die Wahlverteidigung nicht überschritten werden müssen. Für bestimmte Strafverfahren bzw. im Falle positiven Verlaufs kann u. U. auch eine Rechtschutzversicherung zum Zuge kommen (z. B. nach Einstellung von Verkehrsstrafsachen).

Für bestimmte Verfahren bzw. auch solche mit Mindeststrafen von einem Jahr kann zudem eine evtl. Pflichtverteidigerbestellung vorgezeichnet sein. Selbstverständlich wird Herr Rechtsanwalt Czuday auch in der Liste der Pflichtverteidiger der Rechtsanwaltskammer Hamm geführt.

In einem unverbindlichen Gespräch erhalten Sie Informationen zur Vorgehensweise und allen entstehenden Kosten einer jederzeit möglichen Wahlverteidigung, die selbstverständlich auch in überschaubaren Raten geleistet werden können. Ein unverbindliches, gebührenfreies Anbahnungsgespräch im Umfang von maximal 30 Minuten kann zudem durchgeführt werden, um Ihren individuellen Fall darzulegen. Eine individuelle Beratung umfaßt dieses Anbahnungsgespräch jedoch nicht.